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2. Anstellungsverhältnisse anlegen

Diese Funktion steht seit 2024 zur Verfügung.

Für eine Veranstaltung können mehrere Verhältnisse (z.B. Ticketworker, Selbstständig, Ehrenamtlich) unter Personal > Anstellungsverhältnisse erstellt werden.

Die AngabeAnlage einesvon Anstellungsverhältnisseltnissen ist optional, ermöglicht aber während der Bewerbung weitere Information über das Personal einzuholen, die Abfragemit weiterereinem Informationen.Anstellungsverhältnis im Zusammenhang stehen.

Abfragen

Einige Felder können optional abgefragt werden. Pflicht nach Bestätigung bedeutet, dass nach der Freischaltung durch die Leitung, dieses Feld durch die Person vervollständigt werden muss. Erst danach werden Bewerbungen als vollständig angesehen.


Steuer-ID 

Erfragt nach der Steuer-ID

Sozialversicherungsnummer

Erfragt nach der Sozialversicherungsnummer

Krankenversichertennummer

Erfragt nach der Krankenversichertennummer

Organisation

Erfragt nach der Organisation über die ein:eein TeilnehmendePerson zur Veranstaltung kommt

Genehmigung der Organisation

Legt fest, ob ein:eeine TeilnehmendePerson die Bestätigung durch die Organisation (z.B. Rotes Kreuz)Kreuz, THW, Feuerwehr, ...) einholen muss. WirdHierfür wird bei der Bewerbung durch eine zusätzliche Checkbox angezeigt.angezeigt um die Genehmigung zu bestätigen. Hat keine weitere fachliche Auswirkung auf das System.

Adresse

Zeigt Felder für die Eingabe des Wohnorts an

Bankinformationen

Zeigt zusätzliche Felder an, um eine spätere Abrechnung zu ermöglichen.

Weitere Beschäftigungen

Ermöglicht weitere Beschäftigungsverhältnisse anzugeben.anzugeben

Geburtsinformationen

Abfrage des Geburtsdatums, -orts and Namen.

Nachweise

Zur Anlage von Nachweise, siehe Dokumentation.

Pflicht

Nachweise müssen nach Einreichung der Bewerbung von der Person hochgeladen werden um die Bewerbung in den nächsten Status zu überführen.

Pflicht nach Bestätigung

Nachweise müssen nach Freigabe der Bewerbung von der Person hochgeladen werden um die Bewerbung in den nächsten Status zu überführen.

Erweitert

Aufgaben

Mit Auswahl des Beschäftigungsverhältnisses werden automatisch folgende Aufgaben für die Person angelegt. Diese müssen dann von der Verwaltung überprüft und abgehakt werden.