2. Anstellungsverhältnisse anlegen
Diese Funktion steht seit 2024 zur Verfügung.
Für eine Veranstaltung können mehrere Verhältnisse (z.B. Ticketworker, Selbstständig, Ehrenamtlich) unter Personal > Anstellungsverhältnisse erstellt werden.
Die AngabeAnlage einesvon Anstellungsverhältnisseltnissen ist optional, ermöglicht aber während der Bewerbung weitere Information über das Personal einzuholen, die Abfragemit weiterereinem Informationen.Anstellungsverhältnis im Zusammenhang stehen.
Abfragen
Einige Felder können optional abgefragt werden. Pflicht nach Bestätigung bedeutet, dass nach der Freischaltung durch die Leitung, dieses Feld durch die Person vervollständigt werden muss. Erst danach werden Bewerbungen als vollständig angesehen.
- Steuer-ID
-
Erfragt nach der Steuer-ID
- Sozialversicherungsnummer
-
Erfragt nach der Sozialversicherungsnummer
- Krankenversichertennummer
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Erfragt nach der Krankenversichertennummer
- Organisation
-
Erfragt nach der Organisation über die
ein:eeinTeilnehmendePerson zur Veranstaltung kommt - Genehmigung der Organisation
-
Legt fest, ob
ein:eeineTeilnehmendePerson die Bestätigung durch die Organisation (z.B. RotesKreuz)Kreuz, THW, Feuerwehr, ...) einholen muss.WirdHierfür wird bei der Bewerbungdurcheine zusätzliche Checkboxangezeigt.angezeigt um die Genehmigung zu bestätigen. Hat keine weitere fachliche Auswirkung auf das System. - Adresse
-
Zeigt Felder für die Eingabe des Wohnorts an
- Bankinformationen
-
Zeigt zusätzliche Felder an, um eine spätere Abrechnung zu ermöglichen.
Ermöglicht weitere Beschäftigungsverhältnisse anzugeben.anzugeben
Abfrage des Geburtsdatums, -orts and Namen.
Nachweise
Zur Anlage von Nachweise, siehe Dokumentation.
- Pflicht
-
Nachweise müssen nach Einreichung der Bewerbung von der Person hochgeladen werden um die Bewerbung in den nächsten Status zu überführen.
- Pflicht nach Bestätigung
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Nachweise müssen nach Freigabe der Bewerbung von der Person hochgeladen werden um die Bewerbung in den nächsten Status zu überführen.
Erweitert
- Aufgaben
-
Mit Auswahl des Beschäftigungsverhältnisses werden automatisch folgende Aufgaben für die Person angelegt. Diese müssen dann von der Verwaltung überprüft und abgehakt werden.