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2. Anstellungsverhältnisse anlegen

Diese Funktion steht seit 2024 zur Verfügung.

Für eine Veranstaltung können mehrere Verhältnisse (z.B. Ticketworker, Selbstständig, Ehrenamtlich) unter Personal > Anstellungsverhältnisse erstellt werden.

Die Anlage von Anstellungsverhältnissen ist optional, ermöglicht aber während der Bewerbung weitere Information über das Personal einzuholen, die mit einem Anstellungsverhältnis im Zusammenhang stehen.

Abfragen

Einige Felder können optional abgefragt werden. Pflicht nach Bestätigung bedeutet, dass nach der Freischaltung durch die Leitung, dieses Feld durch die Person vervollständigt werden muss. Erst danach werden Bewerbungen als vollständig angesehen.


Steuer-ID 

Erfragt nach der Steuer-ID

Sozialversicherungsnummer

Erfragt nach der Sozialversicherungsnummer

Krankenversichertennummer

Erfragt nach der Krankenversichertennummer

Organisation

Erfragt nach der Organisation über die ein Person zur Veranstaltung kommt

Adresse

Zeigt Felder für die Eingabe des Wohnorts an

Bankinformationen

Zeigt zusätzliche Felder an, um eine spätere Abrechnung zu ermöglichen.

Geburtsinformationen

Abfrage des Geburtsdatums, -orts and Namen.

Aktuell erfolgt nur eine einfache Überprüfung der abgefragten Daten. Da einzelne Nummern zentral vergeben werden, findet lediglich eine Gültigkeitsprüfung statt, ob die angegebenen Informationen technisch den entsprechenden Formaten entsprechen. 

Nachweise

Zur Anlage von Nachweise, siehe Dokumentation.

Pflicht vor Bewerbung

Nachweise müssen vor Einreichung der Bewerbung von der Person hochgeladen werden um die Bewerbung abzusenden.

Pflicht nach Bewerbung

Nachweise müssen nach Einreichung der Bewerbung von der Person hochgeladen werden um die Bewerbung in den nächsten Status zu überführen.

Pflicht nach Bestätigung

Nachweise müssen nach Freigabe der Bewerbung von der Person hochgeladen werden um die Bewerbung in den nächsten Status zu überführen.

Erweitert

Aufgaben

Mit Auswahl des Anstellungsverhältnisses werden automatisch folgende Aufgaben für die Person angelegt. Diese müssen dann von der Verwaltung überprüft und abgehakt werden.